Ein erstes Gespräch zum Kennenlernen und zur Vorstellung meiner Dienstleistungen ist für Sie selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.
Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot für Ihre Betreuung bei Ihnen zuhause.
Gemäß § 45 b SGB XI haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Anspruch auf einen zusätzlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Darüber hinaus bietet § 39 SGB IX die Möglichkeit zur Abrechnung weiterer Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege.
Laut § 35a EStG können in der Regel 20% der erbrachten Aufwendungen maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr als Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. Selbstverständlich erhalten Sie eine entsprechende Rechnung zum Nachweis der erhaltenen Leistungen.
Alle meine Unterstützungsleistungen biete ich gerne auch für Selbstzahler an.